Was wird gefördert
- Bau- oder Erwerb von neuen oder vorhandenen selbst genutzten Wohnungseigentum (Haus oder Wohnung)
- Ausbau- und Erweiterung zur Schaffung einer neuen Wohnung, die selbst genutzt wird
- Die Höhe der Darlehen fallen in den Städten und Gemeinden unterschiedlich aus, da diese nach Kostenkategorien eingeordnet sind.
Erwerb oder Neuschaffung von Wohneigentum (Beispiel)
Förderung | Modell A | Modell B |
Grundpauschale | 184.000,00 € | 110.000,00 € |
Kinderbonus je Kind | 24.000,00 € | 24.000,00 € |
Gesamt | 208.000,00 € | 134.000,00 € |
Tligungsnachlass: | 10% | 10% |
Zusatzdarlehen mit 50% Tilgungsnachlass für:
BEG Effizienz 40 Standard = | 30.000,00 € |
Standortaufbereitung (z.B. Abrisskosten) | 25.000,00 € (max 75% d. Kosten) |
Bauen mit Holz | 1,30 €/kg verbautem Holz (max. 17.000 €) |
Barrierefreiheit | 11.500,00 € |
Ergänzungsdarlehen:
Zur Deckung der Gesamtkosten, sofern eine Bank zur Restfinanzierung nicht bereit ist zwischen 2.000,00 € bis maximal 50.000,00 €.